AGB der Erich Huser AG

1.

Die vorliegenden AGB der Erich Huser AG bilden einen integrierenden Bestandteil des zwischen den Parteien vereinbarten Werkvertrages, Kaufvertrages oder Auftrages.

 

2.

Alle von Erich Huser AG erstellten Offerten und Offert Unterlagen bleiben in deren Eigentum und dürfen ohne ihre schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht oder kommerziell genutzt werden.

 

3.

Nutzen und Gefahr gehen bei Werklieferung und Kauf bei Verbringen der Ware zum Standort beim Kunden auf diesen über.

 

4.

Retouren: Sonderartikel, Spezialanfertigungen und speziell beschaffte Artikel (nicht Lagerartikel) können nicht zurückgenommen werden.

 

Wiederverkäufliche Lagerartikel in einwandfreiem, originalverpacktem Zustand werden nach vorheriger Absprache mit einem Abzug von 30% des Verkaufspreises zurückgenommen. Die Weitergabe zusätzlicher Lieferantenabzüge bleibt vorbehalten. Allfällige Kosten für Rücktransporte gehen zu Lasten des Kunden.

 

5.

Erich Huser AG gewährt dem Kunden eine Garantie für gelieferte Waren und Leistungen. Die nachfolgenden Bestimmungen über Garantiefristen und Garantieleistungen ersetzen – soweit zulässig – die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.

 

Der Kunde prüft die Beschaffenheit der Ware und der Leistungen nach deren Empfang bzw. Fertigstellung, sobald es nach dem üblichen Geschäftsgang tunlich ist, und macht Erich Huser AG von allfälligen Mängeln sofort Anzeige. Bei berechtigter Beanstandung wird nach Wahl von Erich Huser AG Ersatz geliefert, die Leistung nachgebessert oder eine Gutschrift erstellt. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Die Beweislast

liegt beim Empfänger. Ausgenommen von der Garantie sind Verschleissteile.

 

Bei Neulieferungen wird für alle Produkte und Leistungen eine Garantie von 24 Monaten gewährt. Sofern der Produktelieferant andere Fristen gewährt, gelten diese.

 

Die Garantie beginnt nach Lieferung, mit dem Abschluss der Leistungen von Erich Huser AG nach Inbetriebsetzung oder nach gültigem Übernahmeprotokoll.

 

6.

Bei Materiallieferung, Ausführung von Montage- und Reparaturarbeiten gehen Nutzen und Gefahr nach Abnahme der Ware oder des Werks auf den Kunden über.

 

7.

Eine Haftung für jeglichen weiteren Schaden wird wegbedungen. Der Haftungsausschluss gilt auch für Fälle wie das Anbohren von nicht sichtbaren Leitungen in Wänden und Decken, Spannungsrisse in Keramikteilen und Defekte an älteren Komponenten. Vorbehalten bleibt Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

 

8.

Auf bestimmte Leistungskomponenten gewährte Rabatte sind das Ergebnis individueller Kalkulation. Als solche sind die konkreten Rabatte an die im Vertrag vereinbarten Mengen und Apparate bzw. Materialien gebunden, wobei Retouren nicht zu berücksichtigen sind.

 

9.

Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungskonditionen fallen Mahnkosten und Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. an. Informationen über Zahlungsverzug können an den Schweizerischen Verband Creditreform oder andere Wirtschaftsauskunfteien weitergeleitet werden.

 

10.

Mit der Auftragserteilung anerkennt der Kunde diese AGB als verbindlich. Allfällige AGB von Kunden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der expliziten Anerkennung von Erich Huser AG.

 

11.

Erich Huser AG behält sich Änderungen dieser AGB jederzeit vor.

 

12.

Soweit Vertrag und diese AGB nichts anderes vorsehen, gilt Schweizerisches Recht. Der

einzige Gerichtsstand befindet sich am Sitz von Erich Huser AG

 

Stand: September 2017